Gewässerschutz: Biberdamm in der Gemarkung Gimte entfernt
Stadt sorgt für ausreichenden Wasserabfluss im Thielebach
08.09.2026
Die Stadt Hann. Münden ließ am vergangenen Freitag in der Gemarkung Gimte einen Biberdamm entfernen. Die Maßnahme erfolgte nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen und dient insbesondere dem Schutz der naheliegenden Wohnbebauung vor Hochwassereignissen im Thielebach.
Mit Blick auf die bevorstehenden regenreicheren Herbstmonate ist ein ausreichender Wasserabfluss von besonderer Bedeutung. Die Stadt Hann. Münden kommt damit ihrer Verantwortung nach, mögliche Hochwasserrisiken frühzeitig zu reduzieren und Schäden an Gebäuden in Gimte möglichst zu verhindern. Durch das geringe Abflussgefälle des Thielebachs im Bereich zwischen Weidenweg und dem Zufluss in die Schede kommt es schnell zu einem Rückstau des Gewässers.
„Der Schutz unserer Gewässer und der Hochwasserschutz sind wichtige Aufgaben der Stadt. Wir müssen deshalb dort eingreifen, wo natürliche Veränderungen des Wasserlaufs zu einer Gefährdung für Menschen und Gebäude führen können“, erklärt die Stadtverwaltung. „Gleichzeitig wissen wir um die ökologische Bedeutung des Bibers und gehen bei solchen Maßnahmen selbstverständlich verantwortungsvoll und in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde vor.“
Die Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus zurückliegenden Starkregenereignissen. Im August 2024 waren unter anderem Wohngebäude in Gimte von den Wassermassen betroffen. In der Folge erhielt die Stadtverwaltung den Auftrag, die Flutgräben in dem Ortsteil dauerhaft freizuhalten und damit die Voraussetzungen für einen möglichst ungehinderten Wasserabfluss zu schaffen. In den vergangenen Monaten fanden mehrere Ortstermine mit Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde in der Gemarkung Gimte statt, bei denen Vertreter der Stadtentwässerung und der Kommunalen Dienste die sich durch den Biberdamm ergebenden Auswirkungen erläuterten.
Naturschutzbehörde sieht „keine zumutbaren Alternativen“
Die Untere Naturschutzbehörde stellt in ihrer Genehmigung fest, dass es für die Entnahme des Biberdamms "keine zumutbaren Alternativen" gibt: „Andere Möglichkeiten, wie das Absenken des Dammes oder das Verlegen einer Drainage durch den Biberdamm, erfüllen in den regenreichen Monaten nicht den erforderlichen Zweck, die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und das Siedlungsgebiet bei einem Starkregenereignis vor einer Überschwemmung zu schützen.“
Die Entfernung des Biberdamms wurde unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben mit größter Sorgfalt und Rücksichtnahme auf die Tiere durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hatte in ihrer Genehmigung unter anderem die bis zum 1. September geltende Brut- und Setzzeit berücksichtigt.
Der Biber ist eine geschützte und für die heimischen Gewässerökosysteme wertvolle Tierart. Seine Rückkehr in die Region ist aus Sicht des Naturschutzes grundsätzlich positiv. Gleichzeitig können seine Bautätigkeiten in bestimmten Situationen Auswirkungen auf den Wasserabfluss haben. Die Stadtverwaltung setzt deshalb auf einen verantwortungsvollen Ausgleich zwischen Artenschutz, Gewässerschutz und dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwassergefahren.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden