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10.09.2026

Schadstoffsammlung für private Haushalte am 15. September

Sammelstellen auf dem Tanzwerder und im Ortsteil Gimte

10.09.2026

Der Landkreis Göttingen führt am Dienstag, 15. September 2026, die Schadstoffsammlung für private Haushalte durch. In der Kernstadt sowie in Gimte werden an diesem Tag Schadstoffe an zwei Sammelstellen entgegengenommen.

Die Sammeltermine im Überblick:
• 10 bis 11:30 Uhr in Gimte auf dem Parkplatz vor der Sporthalle
• von 12:45 bis 14:45 Uhr auf dem Großparkplatz Tanzwerder

Für die Schadstoffsammlung auf dem Großparkplatz Tanzwerder ist es erforderlich, einen Teilbereich der Parkfläche für das Entsorgungsfahrzeug freizuhalten. Der Sammelplatz wird wie im Vorjahr im vorderen Bereich des Parkplatzes auf der östlichen Seite am Beginn des äußeren Parkrings eingerichtet. Hierfür wird im Vorfeld ein rund 30 Meter langer Teilbereich des Parkplatzes für das Entsorgungsfahrzeug abgesperrt. Die Fläche wird durch entsprechende Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO) gekennzeichnet. Die Stadtverwaltung Hann. Münden bittet Besucherinnen und Besucher des Tanzwerders, die ausgeschilderte Fläche ab Beginn der Haltverbotsregelung freizuhalten und die Beschilderung zu beachten. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die erforderliche Einschränkung der Parkmöglichkeiten auf dem Tanzwerder.

In Gimte sind im Zusammenhang mit der Schadstoffsammlung keine zusätzlichen Sperrungen oder Vorankündigungen erforderlich.

Was wird mitgenommen?

Mitgenommen werden Gerätebatterien, Beizmittel, Chemikalien, Energiesparlampen, Farben (nur Farben, die nicht mit Wasser verdünnbar sind), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Kleberreste, Kleinkondensatoren, flüssige Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Öllappen, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Spraydosen ohne Grünen Punkt und Thermometer mit Quecksilberfüllung.

Zudem können kleine Elektro- und Elektronikgeräte abgegeben werden, wie zum Beispiel Fernbedienungen, Reiseföhne, Fotoapparate/Digitalkameras, Glückwunschkarten mit Musik, Handys/Smartphones, Netbooks, Ladegeräte/Ladestecker, Navigationsgeräte, Radiowecker, Rasierapparate, Speicherkarten, elektrische Spiele, mobile Spielekonsolen, Tablets, Taschenrechner, elektrische Zahnbürsten und Zeitschalter.

Wieviel darf abgegeben werden?

Jede Person darf bis zu 50 kg Schadstoffe abgeben. Einzelne Geräte und Behälter dürfen nicht mehr als 20 kg wiegen oder 20 l fassen. Außerdem können bis zu fünf kleine Elektrogeräte abgegeben werden. Als klein gelten Geräte, deren längste Kantenlänge kürzer als 25 cm ist. Batterien und Akkus sollten vor der Abgabe entfernt werden. Diese müssen getrennt entsorgt werden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter der Rubrik Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen: https://shorturl.at/ZM6UQ.

Autor/in: Landkreis Göttingen

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