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28.09.2026

Stadtrat berät über Katzenschutzverordnung

Kastration, Kennzeichnung, Registrierung: Verwaltung will Tierschutz stärken

28.09.2026

In Deutschland besteht seit Jahren ein Tierschutzproblem durch verwilderte Hauskatzen, sogenannte Streunerkatzen. Die Tiere haben ihren ursprünglichen Bezug zum Menschen verloren und sind beispielsweise durch Aussetzen, Entlaufen oder Zurücklassen auf sich allein gestellt. Im Freien sind sie häufig Unter- und Mangelernährung, Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen und Witterung ausgesetzt.

Zur Verschärfung der Problematik trägt auch die unkontrollierte Vermehrung bei. Freilebende Katzen paaren sich nicht nur untereinander, sondern auch mit unkastrierten Hauskatzen, die Freigang haben. Eine wirksame Begrenzung der Population von Streunerkatzen kann daher nur erreicht werden, wenn auch fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen in die Maßnahmen einbezogen werden.

Verordnung könnte zum 1. Januar 2027 in Kraft treten

Der Rat der Stadt Hann. Münden berät deshalb in seiner Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, über eine Katzenschutzverordnung. Bei einer Verabschiedung könnte sie zum 1. Januar 2027 im gesamten Stadtgebiet in Kraft treten. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu begrenzen und damit den Tierschutz zu stärken.
Für Katzen, die regelmäßig oder dauerhaft unkontrollierten Freigang haben, gilt künftig grundsätzlich eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Katzen, die älter als fünf Monate sind, müssen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Anschließend ist die Katze bei den kostenlosen Haustierregistern FINDEFIX oder TASSO zu registrieren.

Die Regelungen gelten auch für Personen, die freilebende Katzen regelmäßig an bestimmten Stellen füttern. Auch diese Tiere müssen kastriert sowie ab einem Alter von mehr als fünf Monaten gekennzeichnet und registriert werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise für eine genehmigte, gezielte Katzenzucht. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung kastrierte und eindeutig tätowierte Katzen müssen nicht nachträglich zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Die Stadt Hann. Münden reagiert mit der Verordnung auch auf die zunehmende Belastung von Tierheimen und Auffangstationen. Der Tierschutzverein Hann. Münden steht dem Erlass der Katzenschutzverordnung positiv gegenüber. Die Regelung basiert auf einem Entwurf des Veterinäramtes des Landkreises Göttingen und wird in dieser Form von den Kommunen im Landkreis verwendet.

Eine landesweite Katzenschutzregelung befindet sich in Niedersachsen bereits seit 2023 im parlamentarischen Beratungsverfahren. Da die Problematik bereits heute besteht, hat sich die Stadt Hann. Münden dafür entschieden, nicht auf eine landesweite Regelung zu warten.

Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Katzenschutzverordnung wird im Fall einer Verabschiedung durch den Rat der Stadt Münden auf www.hann.muenden.de zum Download bereitgestellt.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden

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