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02.10.2026

Taubenfütterung in den Wallanlagen temporär erlaubt

Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit geplantem Taubenhaus

02.10.2026

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag mit der Anpassung der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hann. Münden“ (§9) den Weg für eine temporäre Aufhebung des bestehenden Taubenfütterungsverbots geebnet.

Damit darf in den Wallanlagen ab dem 1. November 2026 durch eine Ausnahmeregelung wieder in einem angemessenen Umfang gefüttert werden. Diese Regelung ist zeitlich befristet und steht in engem Zusammenhang mit dem geplanten Bau und Betrieb eines Taubenhauses.

Die Ortsgruppe Hann. Münden des Vereins Göttinger Stadttauben hat inzwischen die notwendigen Unterlagen für die Errichtung des Taubenhauses vorgelegt. Dessen Fertigstellung ist bis zum Sommer 2027 möglich. Nach dem Bau soll das Taubenhaus von der Ortsgruppe betreut werden und künftig eine zentrale Rolle bei der Versorgung und Regulierung der Taubenpopulation im Bereich der Kernstadt übernehmen.

Fütterungserlaubnis zeitlich befristet

Die vorübergehende Erlaubnis zur Fütterung im öffentlichen Raum soll zunächst über die Wintermonate gelten. Nach Fertigstellung des Taubenhauses kann die zeitlich begrenzte Fütterung unter freiem Himmel zunächst gezielt dazu genutzt werden, die Tauben an den neuen Standort zu gewöhnen und dorthin zu lenken. Die Fütterung im öffentlichen Raum soll anschließend wieder entfallen.

Im Taubenhaus soll die Versorgung der Tiere künftig kontrolliert erfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, durch die teilweise Entnahme von Eiern die Zahl des Nachwuchses zu reduzieren und damit langfristig regulierend auf die Taubenpopulation einzuwirken. Auch die Gesundheit der Tiere soll durch die Betreuung im Taubenhaus besser beobachtet und unterstützt werden.

Die Stadt Hann. Münden steht der Errichtung des Taubenhauses aufgeschlossen gegenüber. Die nun vom Rat beschlossene Anpassung der entsprechenden Verordnung bildet einen zeitlich begrenzten Baustein des vorgesehenen Konzepts: Sobald das Taubenhaus fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, soll die Fütterung ausschließlich dort stattfinden und die entsprechende Ausnahmeregelung für den öffentlichen Raum wieder außer Kraft treten.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden

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