Vollsperrung südlich von Atzenhausen
Landesstraße L 564 aufgrund eines defekten Durchlasses vorübergehend unpassierbar
16.04.2026
Im Zuge einer Kontrolle wurden Schäden an einem Durchlassbauwerk südlich von Atzenhausen festgestellt. Die Schäden lassen eine Beeinträchtigung der Standsicherheit der Landesstraße L 564 nicht ausschließen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde der betroffene Bereich vorsorglich voll gesperrt. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit.
Am Abzweig der Kreisstraße K 209 in Richtung Barlissen sowie an der Mollenfelder Kreuzung (K 29) wird die Durchfahrt durch entsprechende Beschilderung eingeschränkt („Durchfahrt verboten – Anlieger frei“). Der unmittelbare Bereich des Durchlasses ist vollständig gesperrt.
Die Landesbehörde hat eine kurzfristige fachliche Prüfung des Bauwerks veranlasst. Parallel wird ein angepasstes Verkehrskonzept erarbeitet. Über den weiteren Verlauf sowie die Dauer der Sperrung wird informiert, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.