Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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