Wahlen

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Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.



Servicezeiten - Fachdienst Zentrale Dienste

montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Spezielle Hinweise für Adelebsen, Gleichen, Bovenden, Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Friedland, Walkenried, Duderstadt, Hann. Münden, Hattorf am Harz, Staufenberg, Herzberg am Harz, Osterode am Harz, Bad Grund (Harz), Radolfshausen, Gieboldehausen, Rosdorf, Dransfeld

Wahlgesetze ( EuWG , BWG , NLWG , NKWG , NKomVG )

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben