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Eintrag vom 22.03.2026
Schlossplatz, Oberer Schlossplatz
Die Baufirma schädigt die vorhandenen Bäume, indem sie widerrechtlich Aushub, Maschinen und anderes Material im Traufbereich der Bäume lagert. Das ist nach DIN 18920 und R SBB eindeutig untersagt: Der gesamte Bereich unter der Baumkrone + 1,5 m in alle Richtungen darf nicht belastet werden, weil hierdurch die Feinwurzeln der Bäume nachhaltig geschädigt werden.
Kategorie: Beschädigungen