Kommunalwahlen 2026
Am Sonntag, 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.
In der Stadt Hann. Münden finden folgende Wahlen statt:
- Wahl des Kreistages des Landkreises Göttingen
- Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Göttingen
- Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden
- Wahl des Bürgermeisters der Stadt Hann. Münden
- In den zehn Ortschaften findet zusätzlich die Wahl des jeweiligen Ortsrates statt.
Zwei Wochen später am Sonntag, 27. September 2026 kann eine evtl. Stichwahl für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Göttingen stattfinden.
Die Wahllokale öffnen von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für die Wahlen, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Bekanntmachungen der Stadt Hann. Münden
zu den Kommunalwahlen 2026
- Wahlbekanntmachnung zur Direktwahl des BürgermeistersPDF, 15 kB 27.07.2026
- Wahlbekanntmachung zur Wahl des Rates und den Wahlen der OrtsrätePDF, 220 kB 27.07.2026
- Öffentliche Sitzung des GemeindewahlausschussesPDF, 17 kB 08.07.2026
- Änderungsbekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2026 in der Stadt Hann. MündenPDF, 113 kB 07.05.2026
- Zusammensetzung des GemeindewahlausschussesPDF, 16 kB 09.03.2026
- Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters PDF, 44 kB 09.03.2026
- Wahl des Rates und den Wahlen der OrtsrätePDF, 55 kB 09.03.2026
- Aufforderung zur Benennung von Gemeindewahlausschussmitgliedern gem. § 8 Abs. 2 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO)PDF, 15 kB 24.10.2025
- Namen und Anschrift der Gemeindewahlleitung anlässlich der Gemeindewahlen und der Direktwahl (Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters)PDF, 15 kB 30.09.2025
Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen
Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Kommunalwahlkampf
Leitfaden Wahlvorschlagsträger Kommunalwahlen 2026
Wahlberechtigt ist, ...
wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 13.06.2026, im Wahlgebiet wohnt
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.