Der Rat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2021 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investition in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.500 TEUR aufgenommen werden (§ 120 NKomVG).
03.12.2020 - Betriebsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2021 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investition in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.500 TEUR aufgenommen werden (§ 120 NKomVG).
Abstimmungsergebnis:
6
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
09.12.2020 - Verwaltungsausschuss
N 29 - ungeändert beschlossen
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10.12.2020 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 32 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt, nachdem auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen angezeigt werden, für das Wirtschaftsjahr 2021 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investition in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.500 TEUR aufgenommen werden (§ 120 NKomVG).