Ratsvorsitzender Dr. Kraft erklärt, dass durch den nun freigewordenen Sitz alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass Herr Jens Kaup als Ratsmitglied nachrücken kann.
Für die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung bittet Bürgermeister Wegener um Verständnis, dies nicht durch den üblichen Handschlag zu unterstreichen. Er weist auf die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin und verpflichtet ihn sodann gemäß § 60 NKomVG, die Aufgaben als Abgeordneter nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er bittet, diese förmliche Pflichtenbelehrung und Verpflichtung durch ein deutliches „ja“ zu bestätigen. Dies wird im Anschluss durch Ratsherrn Kaup getan. Bürgermeister Wegener wünscht sodann für die Tätigkeit im Rat alles Gute.