Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden am 17.09.2020 -Öffentlicher Teil-  
RAT/24/20  
     
   
Ö 4  
Sitzverlust des Ratsherrn Daniel Bratschek hier: Feststellung der Voraussetzungen  
BesV/0954/20  
Ö 5  
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes  
MitV/0960/20  
Ö 6  
Zusammensetzung des Gesellschaftsausschusses hier: Neubenennung der Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinden sowie die Wahrnehmung eines Grundmandates  
BesV/0952/20  
Ö 7  
Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinie  
Enthält Anlagen
BesV/0857/20  
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 9  
Ernennung des Lutz Hannemann zum neuen Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hedemünden  
BesV/0910/20  
Ö 10  
Abberufung des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hedemünden  
BesV/0911/20  
Ö 11  
Ernennung eines neuen Stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortsfeuerwehr Hedemünden  
BesV/0942/20  
Ö 12  
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen  
Enthält Anlagen
BesV/0902/20  
Ö 13  
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen  
Enthält Anlagen
BesV/0955/20  
Ö 14  
Erlass des 3. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
BesV/0893/20  
Ö 15  
Neu-Erlass der Tourismusbeitragssatzung (TBS)
Enthält Anlagen
BesV/0845/20  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die anliegenden Kalkulationen des Tourismusbeitragssatzes für die Erhebungszeiträume 01.07.2017 bis 31.12.2019 sowie für das Erhebungsjahr 2020.

 

  1. Der Rat beschließt, die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden (TBS) in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen (einschließlich ergänzendem Beschlussvorschlag Nr. 4).

 

  1. Der Rat beschließt, die Heranziehung zum Tourismusbeitrag (Anwendung des § 7 Abs. 1 TBS) für das Erhebungsjahr 2020 auszusetzen, bis im Wege der Nachkalkulation anhand der Ist-Ergebnisse - betreffend Umsätze und Touristen-Aufenthalte - die im Corona-Jahr 2020 vom örtlichen Tourismus gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile aller beitragspflichtigen Betriebsarten festgestellt sind.

 

  1. Ergänzender Beschlussvorschlag aus der Finanzausschusssitzung am 14.09.2020

Der Rat beschließt, die Aufnahme einer Härte- bzw. Unbilligkeitsklausel in der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden mit folgendem Wortlaut:

Die Stadt kann gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 5.a NKAG in Verbindung mit § 222 bzw. § 227 Abgabenordnung den Beitragsanspruch stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härter den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, oder den Beitragsanspruch ganz oder zum Teil erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Hiervon unberührt bleiben die Anzeige- und Auskunftspflichten nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung. Unbehrt bleibt ferner die Summe aller kraft Satzung beitragspflichtigen Maßstabseinheiten als Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes (keine Mehrbelastung der übrigen Beitragspflichtigen durch Beitragsausfall). (siehe § 7a der zu Beschlussvorschlag Nr. 2 vorgelegten neu gefassten Tourismusbeitragssatzung)

   
    14.09.2020 - Finanzausschuss
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu Vorlage an den Rat

  1. die anliegenden Kalkulationen des Tourismusbeitragssatzes für die Erhebungszeiträume 01.07.2017 bis 31.12.2019 sowie für das Erhebungsjahr 2020 zu beschließen.

 

  1. die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden (TBS) in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.

 

  1. die Heranziehung zum Tourismusbeitrag (Anwendung des § 7 Abs. 1 TBS) für das Erhebungsjahr 2020 auszusetzen, bis im Wege der Nachkalkulation anhand der Ist-Ergebnisse - betreffend Umsätze und Touristen-Aufenthalte - die im Corona-Jahr 2020 vom örtlichen Tourismus gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile aller beitragspflichtigen Betriebsarten festgestellt sind.

 

4. Ergänzender Beschlussvorschlag aus der Finanzausschusssitzung am 14.09.2020

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu Vorlage an den Rat

 

die Aufnahme einer Härte- bzw. Unbilligkeitsklausel in der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden mit folgendem Wortlaut:

Die Stadt kann gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 5.a NKAG in Verbindung mit § 222 bzw. § 227 Abgabenordnung den Beitragsanspruch stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, oder den Beitragsanspruch ganz oder zum Teil erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Hiervon unberührt bleiben die Anzeige- und Auskunftspflichten nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung. Unberührt bleibt ferner die Summe aller kraft Satzung beitragspflichtigen Maßstabseinheiten als Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes (keine Mehrbelastung der übrigen Beitragspflichtigen durch Beitragsausfall). (siehe § 7a der zu Beschlussvorschlag Nr. 2 vorgelegten neu gefassten Tourismusbeitragssatzung)

Abstimmungsergebnis:

8

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

Ausschussvorsitzender Reichel zieht den Tagesordnungspunkt 16 Einwohnerfragestunde aufgrund der bereits vorangeschrittenen Uhrzeit und der Notwendigkeit gemäß der Geschäftsordnung, diesen Tagesordnungspunkt spätestens nach 90 Minuten zu behandeln, vor (zu den Aushrungen siehe TOP 16; 1. Teil).

 

 

   
    17.09.2020 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 6 - zurückgestellt
   

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 

   
    17.09.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 14 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    09.12.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 13 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    10.12.2020 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 15 - abgelehnt
   
  1. Der Rat beschließt die anliegenden Kalkulationen des Tourismusbeitragssatzes für die Erhebungszeiträume 01.07.2017 bis 31.12.2019 sowie für das Erhebungsjahr 2020.

 

  1. Der Rat beschließt, die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden (TBS) in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen (einschließlich ergänzendem Beschlussvorschlag Nr. 4).

 

  1. Der Rat beschließt, die Heranziehung zum Tourismusbeitrag (Anwendung des § 7 Abs. 1 TBS) für das Erhebungsjahr 2020 auszusetzen, bis im Wege der Nachkalkulation anhand der Ist-Ergebnisse - betreffend Umsätze und Touristen-Aufenthalte - die im Corona-Jahr 2020 vom örtlichen Tourismus gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile aller beitragspflichtigen Betriebsarten festgestellt sind.

 

  1. Ergänzender Beschlussvorschlag aus der Finanzausschusssitzung am 14.09.2020

Der Rat beschließt, die Aufnahme einer Härte- bzw. Unbilligkeitsklausel in der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden mit folgendem Wortlaut:

Die Stadt kann gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 5.a NKAG in Verbindung mit § 222 bzw. § 227 Abgabenordnung den Beitragsanspruch stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, oder den Beitragsanspruch ganz oder zum Teil erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Hiervon unberührt bleiben die Anzeige- und Auskunftspflichten nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung. Unberührt bleibt ferner die Summe aller kraft Satzung beitragspflichtigen Maßstabseinheiten als Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes (keine Mehrbelastung der übrigen Beitragspflichtigen durch Beitragsausfall). (siehe § 7a der zu Beschlussvorschlag Nr. 2 vorgelegten neu gefassten Tourismusbeitragssatzung)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja

11

Nein

4

Enthaltungen

 

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.

Ö 16  
2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben  
Enthält Anlagen
BesV/0913/20  
Ö 17  
Anpassung der Verwaltungskostensatzung  
Enthält Anlagen
BesV/0926/20  
Ö 18  
Erlass einer Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
BesV/0941/20  
Ö 19  
Neufassung der "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden"  
Enthält Anlagen
BesV/0918/20  
Ö 20  
Neu-Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung der "Sporthallen Parkstraße" für 2021  
BesV/0959/20  
Ö 21  
Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Hemeln zum Schuljahresbeginn 2021/22
Enthält Anlagen
BesV/0933/20  
Ö 22  
Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
BesV/0903/20  
Ö 23  
Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen  
BesV/0948/20  
Ö 24  
Bebauungsplan Nr. 076 „Sandweg“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hemeln - Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BesV/0906/20  
Ö 25  
Bebauungsplan Nr. 072 „Wohngebiet Festplatz“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Wiershausen - Beschluss über Anregungen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BesV/0939/20  
Ö 26  
Sanierung des Mündener Rathauses hier: Einwerben von Zuschüssen  
BesV/0909/20  
Ö 27  
Erstellung einer Machbarkeitsstudie betr. einer länderübergreifenden Zusammenarbeit mit der Gemeinde Reinhardshagen  
BesV/0925/20  
Ö 28  
3. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)
Enthält Anlagen
BesV/0931/20  
Ö 29  
Leitlinien zur Bearbeitung der Thematik „Klimanotlage“
Enthält Anlagen
BesV/0808/20  
Ö 30  
Antrag der Gruppe Die Grünen / Münden aktiv und der SPD-Fraktion vom 17.06.2020 Betr.: Klimaauswirkung in Beschlussvorlagen kenntlich machen  
Enthält Anlagen
BesV/0927/20  
Ö 31  
Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/0950/20  
Ö 32  
Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes "Städtische Beteiligungen Hann. Münden"  
Enthält Anlagen
BesV/0947/20  
Ö 33  
Antrag der Gruppe Die Grünen / Münden aktiv, BFMÜ-Fraktion, SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 02.11.2020 Betr.: Erlass einer Resolution zur weiteren Salzeinleitung von K+S in die Werra  
Enthält Anlagen
Antr/0915/20  
Ö 34  
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.10.2020 Betr.: Schaffung der Voraussetzungen einer Skateboardanlage  
Enthält Anlagen
Antr/0938/20  
Ö 35  
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2020 Betr.: Aufhebung des Bebauungsplanes Galgenberg für den Bereich Galgenberg II  
Enthält Anlagen
Antr/0908/20  
Ö 36  
Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2020 Betr.: Kosteneinsparung im Beschaffungswesen  
Enthält Anlagen
Antr/0949/20  
Ö 37  
Antrag der BFMÜ-Fraktion vom 25.11.2020 Betr.: Umweltfreundliche Energiegewinnung in Hann. Münden  
Enthält Anlagen
Antr/0957/20  
Ö 38  
Antrag der Gruppe Die Grünen / Münden aktiv vom 14.11.2020 Betr.: Regenwasserzisterne bei Neubauten  
Enthält Anlagen
Antr/0958/20  
Ö 39  
Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung      
Ö 40  
Einwohnerfragestunde      
N 41     (nichtöffentlich)