Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.540.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.487.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.330.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
03.12.2020 - Betriebsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.540.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.487.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.330.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
09.12.2020 - Verwaltungsausschuss
N 28 - ungeändert beschlossen
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10.12.2020 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 31 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt ohne Aussprache für das Haushaltsjahr 2021 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.540.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.487.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.330.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.