Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache, das Grundstück Gemarkung Münden Flur 25 Flurstück 88/23, Alte Bleiche 17, in Größe von 1.130 m², gemäß den Angaben der Vorlage zu verkaufen. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages anfallenden Kosten sind von der Erwerberin zu tragen.
Der Rat beschließt außerdem, eine Belastungsvollmacht (Höhe siehe Vorlage) zuzulassen, um eine Vorwegbeleihung des Grundstücks zur Kaufpreisfinanzierung zu ermöglichen.