Der Rat stellt gemäß § 138 Abs. 7 und 8 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für Vertretungstätigkeiten der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen die Höhe der Aufwandsentschädigungen wie folgt als angemessen fest:
GasNetz Witzenhausen GmbH Für die dortigeMitgliedschaft im Aufsichtsrat
Je Kalenderjahr bis zur Höhe der jährlich an Ratsfrauen/Ratsherren der Stadt als Sockelbetrag gezahlten Aufwandsentschädigung.
Versorgungsbetriebe Hann. MündenGmbH Für die dortige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
Je Kalenderjahr bis zur Höhe der jährlich an Ratsfrauen/ Ratsherren der Stadt als Sockelbetrag gezahlten Aufwandsentschädigung. (Diese Festlegung tritt erst nach Aufhebung der bisher in der Aufwandsentschädigungssatzunggetroffenen Regelung in Kraft.)
27.04.2022 - Verwaltungsausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
05.05.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat stellt gemäß § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG für Vertretungstätigkeiten der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen die Höhe der Aufwandsentschädigungen wie folgt als angemessen fest:
GasNetz Witzenhausen GmbH Für die dortigeMitgliedschaft im Aufsichtsrat
Je Kalenderjahr bis zur Höhe der jährlich an Ratsfrauen/Ratsherren der Stadt als Sockelbetrag gezahlten Aufwandsentschädigung.
Versorgungsbetriebe Hann. MündenGmbH Für die dortige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
Je Kalenderjahr bis zur Höhe der jährlich an Ratsfrauen/ Ratsherren der Stadt als Sockelbetrag gezahlten Aufwandsentschädigung. (Diese Festlegung tritt erst nach Aufhebung der bisher in der Aufwandsentschädigungssatzung getroffenen Regelung in Kraft.)