Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von XXX %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von XXX % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von XXX %.
25.04.2022 - Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 500 % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 540 % zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
6
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
27.04.2022 - Verwaltungsausschuss
N 15 - ungeändert beschlossen
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05.05.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 500 % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 540 %.