Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 NkomVG beschließt der Rat der Stadt Hann. Münden die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Hann. Münden über Ehrungen für besondere Verdienste“.
30.03.2022 - Verwaltungsausschuss
N 9 - ungeändert beschlossen
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05.05.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 14 - geändert beschlossen
Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Stadt Hann. Münden die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Hann. Münden über Ehrungen für besondere Verdienste“ mit der genannten Änderung.