Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
Der Rat benennt Ratsherrn Sparbier zum Vertreter von Ratsherrn Katzwinkel im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Münden. Zusätzlich benennt der Rat für den Vorschlag der Stadt Hann. Münden zur Wahl in den Vorstand des Unterhaltungsverbandes Münden Ratsfrau Surup.
16.12.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt sodann einstimmig,Ratsherrn Sparbier zum Vertreter von Ratsherrn Katzwinkel im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Mündensowie für den Vorschlag der Stadt Hann. Münden zur Wahl in den Vorstand des Unterhaltungsverbandes Ratsfrau Surup zu benennen.