Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
Der Rat der Stadt Hann. Münden benennt als Mitglieder der Stadt Hann. Münden im Stiftungsrat der Stiftung „Europäische Jugendbegegnungsstätte `Kurt–Schumacher–Haus´in Chełmno” Herrn Bürgermeister Dannenberg, die stellvertretenden Bürgermeisterinnen Frau Surup und Frau Deutsch sowie den Partnerschaftsbeauftragten Herrn Stryga.
16.12.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt ohne weitere Aussprache als Mitglieder der Stadt Hann. Münden für den Stiftungsrat der Stiftung „Europäische Jugendbegegnungsstätte `Kurt–Schumacher–Haus´ in Chełmno” Herrn Bürgermeister Dannenberg, die stellvertretenden Bürgermeisterinnen Frau Surup und Frau Deutsch sowie den Partnerschaftsbeauftragten Herrn Stryga zu benennen.