Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
Die in der Anlage aufgeführte Spende/Zuwendung wird vom Rat der Stadt Hann. Münden angenommen.
15.12.2021 - Verwaltungsausschuss
N 11 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
16.12.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Dr. Kraft verliest die Liste der Spenden und bedankt sich bei den Spendern. Da keine Wortmeldungen vorliegen, ruft er zur Abstimmung auf. Der Rat beschließt sodann einstimmig,die in der Anlage aufgeführten Spenden/Zuwendungenanzunehmen.