Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
Der Rat beschließt, Herrn Frank Stryga für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 zum ehrenamtlichen Partnerschaftsbeauftragten der Stadt Hann. Münden zu bestellen.
15.12.2021 - Verwaltungsausschuss
N 5 - geändert beschlossen
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16.12.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt einstimmig, Herrn Frank Stryga für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026erneut zum ehrenamtlichen Partnerschaftsbeauftragten der Stadt Hann. Münden zu bestellen.