Als ältestes anwesendes, hierzu bereites Ratsmitglied leitet Ratsherr Dr. Hruska gemäß § 43 NGO die Wahl.
Nach seiner Aufforderung, Vorschläge zu unterbreiten, schlägt Ratsherr Dr. Herbort Ratsfrau Gralla für die Wahl zur Ratsvorsitzenden vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Nachdem sich Ratsfrau Gralla zur Kandidatur bereit erklärt hat, ruft Ratsherr Dr. Hruska zur Abstimmung über den Wahlvorschlag auf. Diese ergibt bei Stimmenthaltung durch Ratsfrau Gralla die einstimmige Wahl von Ratsfrau Gralla zur Ratsvorsitzenden.
Nachdem diese die Wahl angenommen und Glückwünsche entgegengenommen hat, bedankt sie sich für das dokumentierte Vertrauen und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die erfreuliche Zusammenarbeit im Rat in den vergangenen Jahren auf diese Weise fortgesetzt werden könne.