Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des „Kommunalen Datenschutzbeauftragten“ für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.
24.02.2021 - Verwaltungsausschuss
N 5 - ungeändert beschlossen
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25.02.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 6 - zurückgestellt
Es wird sich sodann einstimmig darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und die Angelegenheit in der Ratssitzung im April zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf. Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des „Kommunalen Datenschutzbeauftragten“ für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wirdsodann mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.