Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt die Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung.
19.04.2021 - Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat,die Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 20 - ungeändert beschlossen
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29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Bürgermeister Wegener informiert, dass man sich im Finanz- und im Verwaltungsausschuss für eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen habe. Der Rat beschließt daraufhin die Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung.