Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
1.) der Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der „Walter hilft GmbH“ im Wege der Übernahme von 1 % der Geschäftsanteile in Höhe von 12.000,- EUR sowie einer Einzahlung von 5.000,- EUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 und 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuzustimmen.
2.) dem Beitritt der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zum Rahmen- und Konsortialvertrag zuzustimmen.
19.04.2021 - Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Finanzausschuss empfiehltbei einer Enthaltung einstimmig dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu beschließen:
1.) der Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der „Walter hilft GmbH“ im Wege der Übernahme von 1 % der Geschäftsanteile in Höhe von 12.000,- EUR sowie einer Einzahlung von 5.000,- EUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 und 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuzustimmen.
2.) dem Beitritt der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zum Rahmen- und Konsortialvertrag zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja
0
Nein
1
Enthaltungen
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 30 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 24 - ungeändert beschlossen
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird eine fünfminütige Pause gemacht.
Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache:
1.) der Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der „Walter hilft GmbH“ im Wege der Übernahme von 1 % der Geschäftsanteile in Höhe von 12.000,- EUR sowie einer Einzahlung von 5.000,- EUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 und 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuzustimmen.
2.) dem Beitritt der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zum Rahmen- und Konsortialvertrag zuzustimmen.