Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt, die Rahmenbedingungen für Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung des Jahres 2021 wie folgt festzusetzen:
Zinssatz:max. 3 %
Zinsfestschreibung:variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit
Tilgung:2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammenoder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten- als auch Ratendarlehen möglich.
Auszahlung:100 %
Zins- und Tilgungslstg.:viertel- oder halbjährlich
Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.
22.04.2021 - Betriebsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Rahmenbedingungen für Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung des Jahres 2021 wie folgt festzusetzen:
Zinssatz:max. 3 %
Zinsfestschreibung:variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit
Tilgung:2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammenoder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten- als auch Ratendarlehen möglich.
Auszahlung:100 %
Zins- und Tilgungslstg.:viertel- oder halbjährlich
Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.
Abstimmungsergebnis:
11
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 25 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt sodann, die Rahmenbedingungen für Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung des Jahres 2021 wie folgt festzusetzen:
Zinssatz:max. 3 %
Zinsfestschreibung:variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit
Tilgung:2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammenoder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten- als auch Ratendarlehen möglich.
Auszahlung:100 %
Zins- und Tilgungslstg.:viertel- oder halbjährlich
Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.