Tagesordnung - Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden  

 
 
Bezeichnung: Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden am 25.02.2021 -Öffentlicher Teil-  
RAT/26/21  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen hier: Korrektur der Zweckvereinbarung  
Enthält Anlagen
BesV/0772-1/20  
Ö 6  
Änderung der Hauptsatzung hier: Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Ortsrates Mielenhausen  
Enthält Anlagen
BesV/1017/21  
Ö 7  
Einziehung und Verkauf der Gemeindestraße "Steinweg"  
Enthält Anlagen
BesV/1005/21  
Ö 8  
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser
Enthält Anlagen
BesV/1009/21  
Ö 9  
Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 047 „Göttinger Straße“ - Beschluss über Anregungen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BesV/1015/21  
Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften - Beschluss über Anregungen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BesV/1018/21  
Ö 11  
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ - Satzungsbeschluss  
BesV/1014/21  
Ö 12  
Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten      
Ö 12.1  
Mitteilung zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten (Kita-RiLi)  
MitV/1023/21  
Ö 12.2  
Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
BesV/0903/20  
Ö 13  
Erhöhung der Eintrittsgelder für das Städtische Museum  
BesV/1013/21  
Ö 14  
Überarbeitung der Benutzungs- u. Gebührensatzung für die Bücherei der Stadt Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/1021/21  
Ö 15  
Aufhebung der bisherigen Benutzungs- und Gebührensatzung für das Archiv der Stadt Hann. Münden. hier: Neufassung
Enthält Anlagen
BesV/1022/21  
Ö 16  
Erlass der Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/1010/21  
Ö 17  
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen  
Enthält Anlagen
BesV/1040/21  
Ö 18  
Rahmenbedingungen für die Kreditaufnahme 2021 des Eigenbetriebes "Städtische Beteiligungen Hann. Münden"  
BesV/1025/21  
Ö 19  
Rahmenbedingungen für die Kreditaufnahme 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung  
BesV/1004/21  
Ö 20  
1. Nachtrag zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/1037/21  
Ö 21  
Erhöhung der Grundsteuern A und B hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/1049/21  
Ö 22  
Festsetzung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2020 - 2024  
Enthält Anlagen
BesV/1028/21  
Ö 23  
Haushalt 2021 - einschließlich der Beschlussfassung über ein Haushaltssicherungskonzept
Enthält Anlagen
BesV/1050/21  
Ö 24  
Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der "Walter hilft GmbH"  
BesV/1031/21  
Ö 25  
Ergebnisbericht des AK Straßenbeleuchtung
Enthält Anlagen
BesV/1038/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der BetriebsA empfiehlt, dem Rat folgende Punkte zur Beschlussfassung vorzuschlagen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen zukünftigen Beleuchtungsangelegenheiten der Stadt Hann. Münden insektenfreundliche Lampen mit geeigneten Leuchtmittel zu verwenden.
  2. Grundsätzlich gilt für die Beleuchtung öffentlicher Straße, Wege und Plätze:
    Stets sollte überprüft werden, ob überhaupt eine Notwendigkeit besteht.
  3. Umweltfreundlichkeit sollte stets vor Energie-Effizienz stehen, bedeutet geringstmögliche Beeinträchtigung von Menschen, Tieren und Pflanzen.
  4. Keine generelle Verpflichtung für eine Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze.
  5. Bei Erneuerung und Erweiterung - Umbau auf energiesparende LED-Leuchtmittel.
  6. Der Ein- und Ausschaltpunkt der Straßenbeleuchtung wird neu festgelegt
  7. Die jetzige 50%-Schaltung von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird dahingehend verändert, dass dies nun bei den jetzigen und späteren LED-Leuchten grundsätzlich geschaltet wird.
   
    22.04.2021 - Betriebsausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt mit 7 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat folgende Punkte zur Beschlussfassung zu empfehlen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Beleuchtungsangelegenheiten sowie Ersatzmaßnahmen zukünftig ausschließlich insektenfreundliche Lampen mit einer Farbtemperatur um 2700 K (warmweiß) zu verwenden.
  2. Umweltfreundlichkeit sollte stets vor EnergieEffizienz stehen, bedeutet geringstmögliche Beeinträchtigung von Menschen, Tieren und Pflanzen.
  3. Es gibt in Niedersachsen keine Verpflichtung zru Beleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Öffentliche Beleuchtung ist daher eine freiwillige Leistung. Insofern ist stets zu prüfen, ob überhaupt die Notwendigkeit (z.B. über ein Gefahrenpotential) besteht.
  4. Gemäß Punkt 3 werden die Lampen am Wendehammer Hasenkamp und am ehem. Exerzierplatz sofort außer Betrieb gesetzt. Die Lampen der angestrahlten öffentlichen Gebäude (u.a. Rotunde, Tilly-Schanze, Schloss) werden spätestens um 22 Uhr ausgeschaltet.
  5. Der Ein- und Ausschaltpunkt der Straßenbeleuchtung wird auf eine Beleuchtungsstärke von 5 Lux (vertikal) festgelegt (s. Bundesamt für Naturschutz, „Leitfaden zur Neugestaltung und Umgestaltung von Außenbeleuchtungsanlagen“, Kapitel 4, Handlungsempfehlungen).
  6. Alle LED-Lampen werden während ihrer Einschaltzeit generell bei 50% der max. Leistung betrieben.
  7. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unmittelbar und ist spätestens am 1.6.2021 abgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja

0

Nein

1

Enthaltungen

 

 

   
    28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 31 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 25 - geändert beschlossen
   

Der Rat beschließt, da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, den vorliegenden Änderungsantrag mit den folgenden Ergänzungen:

- zu Punkt 1. soll es heißen: „unter etwa 2700 K“ und

- zu Punkt 4. soll es heißen: „werden etwa um 22.00 Uhr“  

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja

1

Nein

1

Enthaltung

 

 

Ö 26  
Antrag der BFMÜ-Fraktion vom 23.03.2021 Betr.: Kommunalwahlberechtigte*r Schüler*innen als ständiges Mitglied im Gesellschaftsausschuss  
Enthält Anlagen
Antr/1041/21  
Ö 27  
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.04.2021 Betr.: Einsetzen eines Arbeitskreises "Runder Tisch Corona"  
Enthält Anlagen
Antr/1042/21  
Ö 28  
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.04.2021 Betr.: Fehlende Jahresabschlüsse  
Enthält Anlagen
Antr/1043/21  
Ö 29  
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.04.2021 Betr.: Änderungsantrag zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinie zur allg. Förderung von Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
Antr/0903-1/20  
Ö 30  
Antrag der BFMÜ-Fraktion vom 14.04.2021 Betr.: Unterstützung der Initiative "Offen für Vielfalt - Geschlossen gegen Ausgrenzung"  
Enthält Anlagen
Antr/1045/21  
Ö 31  
Antrag der Gruppe Die Grünen/Münden aktiv vom 14.04.2021 Betr.: Holzbau statt Beton und Stahl, Sanieren mit nachwachsenden Rohstoffen  
Enthält Anlagen
Antr/1046/21  
Ö 32  
Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung      
Ö 33  
Einwohnerfragestunde      
N 34     (nichtöffentlich)      
N 35     (nichtöffentlich)