Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden in der mit der Beschlussvorlage vorgelegten Fassung. Die zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden beschlossenen Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre (§ 119 NKomVG), die festgelegte Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionsvorhaben (§ 120 NKomVG) und die Höhe der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) bleiben unverändert.
22.04.2021 - Betriebsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden in der mit der Beschlussvorlage vorgelegten Fassung. Die zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden beschlossenen Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre (§ 119 NKomVG), die festgelegte Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionsvorhaben (§ 120 NKomVG) und die Höhe der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
11
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 26 - ungeändert beschlossen
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29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Bürgermeister Wegener informiert, dass sich der Betriebs- und Verwaltungsausschuss mehrheitlich für eine Beschlussempfehlung ausgesprochen haben.Der Rat beschließt daraufhin ohne weitere Aussprache den 1. Nachtrag zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden in der mit der Beschlussvorlage vorgelegten Fassung. Die zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden beschlossenen Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre (§ 119 NKomVG), die festgelegte Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionsvorhaben (§ 120 NKomVG) und die Höhe der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) bleiben unverändert.