Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden in der als Anlage 1 (mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 460 %, für die Grundsteuer B von 510 % und einem unveränderten Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 %) beigefügten Fassung.
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 27 - abgelehnt
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29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 21 - abgelehnt
Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf. Der Rat lehnt daraufhin mehrheitlich die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden in der als Anlage 1 (mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 460 %, für die Grundsteuer B von 510 % und einem unveränderten Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 %) beigefügten Fassung ab.