Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
die im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (1) tlw. und 4 (2) sowie 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.071 “Ergänzungsstandort Blume“einschließlich örtlicher Bauvorschrift als Satzungund
die Begründung.
12.04.2021 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 9 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 13 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Ratsherr Koppetsch führt aus, dass der Stadtentwicklungs- und auch Verwaltungsausschuss sich mehrheitlich für einen Satzungsbeschluss ausgesprochen haben. Der Rat beschließt sodann ohne weitere Aussprache,
die im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (1) tlw. und 4 (2) sowie 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.071 “Ergänzungsstandort Blume“einschließlich örtlicher Bauvorschrift als Satzung und