Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
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29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Ratsvorsitzender Dr. Kraft ruft, nachdem auf Nachfrage keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, zur Beschlussfassung auf. Der vorliegende Antrag wird sodann mehrheitlich beschlossen.