Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt, das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020– 2024 festzusetzen.
19.04.2021 - Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Sodann empfiehlt der Finanzausschuss mit 1 Ja-Stimme bei 7 Enthaltungen dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat, das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020– 2024 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
1
Ja
0
Nein
7
Enthaltungen
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 28 - ungeändert beschlossen
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29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Ratsvorsitzender Dr. Kraft ruft, nachdem auf Nachfrage keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, zur Beschlussfassung auf. Der Rat beschließt sodann, das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020– 2024 festzusetzen.