Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ als Satzung und die Begründung.
12.04.2021 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 10 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 15 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ratsherr Koppetsch informiert, dass sich der Stadtentwicklungs- und auch der Verwaltungsausschuss für einen Satzungbeschluss ausgesprochen haben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, beschließt der Rat die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ als Satzung und die Begründung.