Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
die im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ als Satzung und
die Begründung
12.04.2021 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
N 11 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Ratsherr Koppetsch informiert kurz darüber, dass sich im Stadtentwicklungs- und Verwaltungsausschuss für den Satzungsbeschluss ausgesprochen worden sei. Da auf Nachfrage vom Ratsvorsitzenden keine weiteren Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf.
Der Rat beschließt sodann,
die im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ als Satzung und